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VGH Bayern, 15.01.2013 - 10 CS 12.1922 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Regensburg, 08.03.2017 - RN 8 S 16.1847
Einmaliger Verstoß des gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das …
Denn die Aufhebung der Vollziehung nach dieser Regelung kommt nur in Betracht, wenn ein Antrag auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO erfolgreich ist (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2013 - 10 CS 12.1922 - juris Rn. 15). - OVG Sachsen, 24.06.2021 - 6 B 236/21
Rücknahmeerklärung; Schriftform; Erklärung per E-Mail
Anders als die Vorinstanz sieht der Senat keinen Grund, von der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO regelmäßig vorgesehenen Halbierung des Streitwerts abzusehen (vgl. wie hier z. B. BayVGH, Beschl. v. 15. Januar 2013 - 10 CS 12.1922 -, juris Rn. 17;… VG Köln, Beschl. v. 6. Februar 2017 - 20 L 3178/16 - juris Rn. 53;… a. A. offenbar HessVGH, Beschl. v. 25. April 2018 - 8 B 538/18 -, juris Rn. 30).7 Diese Entscheidung ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO). - VG München, 20.07.2016 - M 2 S 16.2955
Verhältnis von Zwangsmitteln der Ersatzvornahme und des Zwangsgeldes - …
Denn die Aufhebung der Vollziehung nach § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO kommt nur in Betracht, wenn ein Antrag auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO erfolgreich ist (BayVGH, B.v. 15.1.2013 - 10 CS 12.1922 - juris Rn. 15), was aus den unter I. genannten Gründen nicht der Fall ist. - VG München, 24.04.2013 - M 7 K 12.2655 Die dagegen erhobene Beschwerde ist mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Januar 2013 (Az. 10 CS 12.1922) zurückgewiesen worden.